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Zusätzliche Unterstützung für Familien

Angebote des Bildungs- und Teilhabepaket nutzen

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung können einkommensschwache Familien zusätzliche finanzielle Unterstützung für Bildungs- und Freizeitangebote erhalten. Ob für Nachhilfe, das Mittagessen in der Kindertagesstätte oder Schule, Schulmaterial oder den Sportverein – das Geld kann gezielt für die Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingesetzt werden. Federführende und koordinierende Stelle ist der Kreis Soest. Jedoch können Bürgergeld-Empfänger:innen ihre Unterlagen beim Jobcenter einreichen, wo sie direkt bearbeitet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Zum 1. August 2019 ist das Starke-Familien-Gesetz in Kraft getreten. Dadurch wird es für Sie einfacher, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu bekommen. Leistungen zur Bildung und Teilhabe können die Übernahme von Kosten für diese Angebote sein:

  • Mittagessen in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen
  • Ausflüge und Klassenfahrten
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Schülerbeförderung (Schulbus o.Ä.)
  • Freizeitaktivitäten (u.a. Sport, Musik, Freizeit)
  • Schulbedarf (Hefte, Schreibmaterial, Schulrucksack o.Ä.)

Nur für die Übernahme von Kosten für eine Lernförderung muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Für alle anderen Unterstützungsangebote sind keine Anträge, sondern gesonderte Nachweise (Anlagen) erforderlich. Sie sind im Downloadbereich unter der Rubrik „Hilfreiches für Eltern, Jobsuchende, Rehabilitanden und Schwerbehinderte“ zu finden.

 

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Antragstellung oder allgemein zum Bildungs- und Teilhabepaket?

Dann wenden Sie sich bitte an unser InfoCenter unter der Nummer: 02921 106 500.

Familien stärken -
das Bildungspaket

Weitere Informationen zum Starke-Familien-Gesetz und dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Weitere Informationen Doppelpfeil_Weiss