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Lebensunterhalt

Geldleistungen

Sie haben Ihren Job verloren oder benötigen dringend Unterstützung, um den eigenen Alltag finanziell bestreiten zu können?

Dann haben Sie – wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – Anspruch auf Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Dazu gehören zum Beispiel der Regelbedarf für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Übernahme der Kosten für die eigene Unterkunft oder Zahlungen in besonderen Lebenssituationen wie die Erstausstattung für die Wohnung oder für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt.

Das Erstgespräch – Was wird benötigt?

Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Sie persönlich einen Antrag beim Jobcenter stellen. Zu diesem Ersttermin sollten Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Angaben zu den im Haushalte lebenden Personen
  • ausgefüllte Antragsbegründung
  • Kontoauszüge
  • Nachweise über das Einkommen der im Haushalt lebenden Personen
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen der im Haushalt lebenden Personen
  • Mietvertrag und Nachweis über Heizkosten (alternativ: vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung)
  • Fahrzeug-Schein und Fahrzeug-Versicherung
  • Nachweis über eingezahlte Beiträge und aktuellem Rückkaufswert von laufenden Lebensversicherungen

Hinweis: Der Antrag auf Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) wird immer für den gesamten Haushalt – also für alle zusammenlebenden Personen –  gestellt. Daher müssen alle Mitglieder einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, die älter als 15 Jahre alt sind, persönlich beim Jobcenter vorsprechen.

Antragsformulare

Für die Beantragung der Leistung müssen mehrere Unterlagen ausgefüllt werden.

Zu den Formularen Doppelpfeil_Weiss