Sie haben Ihren Job verloren oder benötigen dringend Unterstützung, um den eigenen Alltag finanziell bestreiten zu können?
Dann haben Sie – wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – Anspruch auf Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Dazu gehören zum Beispiel der Regelbedarf für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Übernahme der Kosten für die eigene Unterkunft oder Zahlungen in besonderen Lebenssituationen wie die Erstausstattung für die Wohnung oder für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt.